Erklärung zur Barrierefreiheit

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt von Certmedica International GmbH, abrufbar unter www.formoline.de.

2. Rechtsgrundlagen

Die Certmedica International GmbH ist bemüht, die Website formoline.de gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage für die technische Umsetzung sind die in der Norm EN 301 549 definierten Anforderungen in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA, an denen sich dieser Webauftritt orientiert.

3. Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist nach einer aktuellen Selbstbewertung nur teilweise barrierefrei. Die Anforderungen der oben genannten Regelwerke werden derzeit noch nicht in allen Bereichen vollständig erfüllt, werden aber schrittweise umgesetzt.

4. Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einige Bilder verfügen über fehlende oder unzureichende Alternativtexte
  • Verlinkte PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei
  • Einzelne HTML5-Video verfügen noch nicht über Untertitel und Transkripte 
     

5. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde auf Basis einer internen Selbstbewertung der Barrierefreiheit am 08.12.2025 erstellt. Eine externe Überprüfung dieser Erklärung liegt derzeit noch nicht vor.

Für die Überprüfung der Barrierefreiheit unseres Webauftritts nutzen wir das anerkannte Prüftool „WAVE – Web Accessibility Evaluation Tool“. Datum der letzten Überprüfung/ Aktualisierung: 08.12.2025

6. Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung von www.formoline.de auffallen oder Sie Informationen benötigen, die nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie sich gerne melden: 

Certmedica International GmbH
Magnolienweg 17
63741 Aschaffenburg
Telefon: +49 (0) 60 21 / 150 93 – 0
E-Mail: info@certmedica.de
Bitte geben Sie dabei die betroffene Seite bzw. Funktion möglichst genau an.

7. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungs- beziehungsweise Durchsetzungsstelle Ihres Bundeslandes wenden. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle sind in der Regel auf der Website der/des Behindertenbeauftragten des Bundes beziehungsweise des jeweiligen Landes abrufbar.